NaturheilPraxis Daniela Schwinn

Allgemeine Patienteninformationen

Behandlungskosten

Eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen besteht in der Regel nicht. Es könnte jedoch sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Gerade für Kinder sind die monatlichen Beiträge meist gering. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse diesbezüglich an.

Gegebenenfalls könnten Sie die Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

Das Honorar ist direkt im Anschluss an die Konsultation fällig, in bar oder ec-cash, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Sollten Sie privat krankenversichert, beihilfeberechtigt oder zusatzversichert sein, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Die detaillierte Liquidation wird grundsätzlich nach dem Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH´85) ausgestellt, unabhängig von Krankenkassen und Einzeltarifen. Viele der in meiner Naturheilpraxis erbrachten Diagnose- und Therapiemethoden können nur mit analogen Ziffern abgerechnet werden, welche der in der Gebührenverordnung aufgeführten Methode entsprechen. Die Übernahme der Behandlungskosten und der verordneten Heilmittel bzw. Natursubstanzen erfolgt sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.

 
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